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C A M P I N G O R D N U N G :

Das vorliegende Reglement wird jedem Gast bei der Ankunft ausgehändigt und ist am Eingang des Campingplatzes ausgehängt. Mit der Unterschrift bei der Ankunft erklärt sich der Gast mit dem Reglement einverstanden
 
  1. Mindestensaufenthalt: siehe Preisliste
  2. Bei der Ankunft ist jeder Gast verpflichtet, für die polizeiliche Anmeldung, einen gültigen Personalausweis vorzuweisen. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift ist strafbar.
  3. Zusammen mit der Preisliste und der Campingplatzordnung übergibt die Rezeption jedem Gast eine "Tessera di Entrata", die dem Personal auf Verlangen vorgewiesen werden muß und bei der Abfahrt wieder rückerstattet wird. Jeder Gast verpflichtet sich, die Richtigkeit der angegebenen Daten zu überprüfen, auf eventuelle Fehler sofort hinzuweisen und Änderungen im voraus bekanntzugeben (Ankunft oder Abfahrt von Personen, Platzwechsel, usw.).
  4. Besucher dürfen nur mit Erlaubnis der Direktion empfangen werden. Nach Hinterlegung eines Dokuments dürfen sich Besucher eine Stunde lang gratis am Gelände aufhalten. Bei längerem Verweilen oder bei Benützung der Campinganlagen wird der Tagestarif verrechnet. Vor 08.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends sind keine Besuche gestattet. Der Campinggast verpflichtet sich, seine Besucher über die Campingplatzordnung aufzuklären und dafür zu sorgen, daß sich diese auch daran halten.
  5. Gäste, die mit nicht registrierten Personen innerhalb des Campingplatzes angetroffen werden, werden des Platzes verwiesen und wegen Verletzung der öffentlichen Sicherheit  (Art. 614, 624, 633 und 637 des Strafgesetzes) angezeigt.
  6. Der Aufenthalt wird nach den entsprechenden Nächtigungen berechnet. Die Abfahrt hat jeweils bis spätestens 12.00 Uhr (Bungalow h.10.00) zu erfolgen. Bei Überschreiten dieser Uhrzeit wird ein weiterer Tag verrechnet.
  7. Kleine Hunde werden von der Direktion gerne zugelassen, vorausgesetzt,es wird ein Impfzeugnis für sie vorgelegt. Die Besitzer sind verpflichtet, für die Hygiene der Tiere zu sorgen, sie stets an der Leine zu führen und mit einem Maulkorb zu versehen, um unangenehme Vorfälle zu vermeiden. Hunde sind in den Unterkünften (Bungalows/Maxicaravans) nicht gestattet. Auf dem Campingplatz können nur die Stellplätze der Zone belegt werden, die für Campingurlauber mit Hunden reserviert ist. Aufgrund der vom Gesundheitsamt erlassenen Bestimmungen dürfen die Hunde nicht mit in die gemeinnützigen Einrichtungen genommen werden. Bei Ankunft haben die Gäste die Pflicht, Schaufeln zur Beseitigung der Exkremente an der Direktion zu zeigen. Die Geschäfte Ihrer Hunde müssen in der eigens dazu bestimmten Zone oder außerhalb des Campingplatzes verrichtet werden. Hunde dürfen ausschließlich in den für sie vorgesehenen  Boxen gewaschen werden. Die Direktion akzeptiert keine Hunde, abgesehen von der Dimensionen, die vom Gesundheitsamt gefährlich betracht werden. Für weitere Information fragen Sie bitte in der Reception. Die Direktion lehnt jegliche Verantwortung ab für Schaden von Sachen oder Personen von Haustiere entsprungen.
  8. Der Platz wird von der Direktion zugewiesen. Der Gast muß sämtliche Ausrüstungsgegenstände, einschließlich Fahrzeugen innerhalb seines Platzes ordnungsgemäß aufstellen und darf keine Kanäle graben und auch nicht Schnüre und Tücher spannen.
  9. Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und der Gebrauch von Geräten, welche die anderen Gäste in irgendeiner Weise stören, sind grundsätzlich untersagt. Die Nacht- bzw. Mittagsruhe hat zu folgenden Stunden strikt respektiert zu werden, und zwar von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Dies gilt auch für das Gebiet rundum den Campingplatz.
  10. Kinder müssen zu den Toilettanlagen, Spielen und an den Strand immer in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sein. Die Erwachsenen sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen verantwortlich.
  11. Fahrzeuge dürfen ausschließlich zum Ein- bzw. Ausfahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h benutzt weden, wobei genau auf die Beschilderung zu achten ist. Das Befahren des Geländes ist zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr ausnahmslos verboten. Mopeds und Motorräder müssen geschoben werden.
  12. Weder am Campingplatz noch am Strand dürfen offene Feuer entzündet werden. Griller dürfen nur dann benützt werden, wenn sie absolut keine Störung und keine Gefahr darstellen.
  13. Nachrichten für die Campingplatzgäste werden an der Direktion bekanntgegeben.
  14. Die Direktion übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände und Wertsachen oder für Personen - bzw. Sachschäden, wenn nicht direkt vom Campingplatzpersonal verursacht.
  15. Die Direktion behält sich das Recht vor, all jene Personen des Campingplatzes zu verweisen, welche die Harmonie und das Zusammenleben stören. 
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